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Brandschutz bei Holzfassaden der Gebaudeklassen 4 und 5

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Ab Gebäudeklasse 4 fordert die Landesbauordnung Baden-Württemberg, dass Oberflächen von Außenwänden sowie Außenwandbekleidungen einschließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen bestehen müssen. Diese Forderung steht dem häufigen Bauherrenwunsch, die Materialität des Gebäudes über die Fassade nach außen zu präsentieren, entgegen.

Zahlreiche Forschungsvorhaben haben in den letzten Jahren brandschutztechnisch sichere Ausführung von Holzfassaden ab Gebäudeklasse 4 untersucht. Dadurch konnten allgemeine Regeln der Technik festgeschrieben werden, die sich in der Praxis bisher bewährt haben. So sind Teile davon auch in die neue Muster-Holzbau-Richtlinie aufgenommen.

In seinem Vortrag beschäftigt sich Thomas Eisenhut mit der brandschutztechnisch sicheren Ausführung von Holzfassaden ab Gebäudekasse 4 anhand der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Darüber hinaus werden Beispiele und Details für eine sichere Ausführung vorgestellt.

Methodik: Online-Live-Seminar mit Frage- und Antwortmöglichkeiten

Anerkennung: Ingenieure: 1 Fortbildungspunkt | Architekten: 1 Unterrichtseinheit

Vorrätig

Artikelnummer: INGKBW83042 Kategorie: