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Brandschutz im Holzbau der Gebaeudeklassen 4 und 5 aus Sicht eines Fachplaners

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Aufgrund seiner Brennbarkeit ist die konstruktive Verwendung von Holz in baulichen Anlagen innerhalb Deutschlands begrenzt. Seit der Novellierung der Musterbauordnung (MBO) im Jahr 2002 sind Gebäude in der damals neu geschaffenen Gebäudeklasse 4 in Holzbauweise möglich, sofern die Holzbauteile eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen (Brandschutzbekleidung) erhalten, die das Holz vor Entzündung schützen. In einzelnen Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg) sind bauordnungsrechtlich inzwischen auch tragende oder aussteifende sowie raumabschließende Bauteile, die hochfeuerhemmend oder feuerbeständig sein müssen, unter bestimmten Voraussetzungen aus brennbaren Baustoffen zulässig.

Aufgrund nach wie vor fehlender Nachweismethoden und technischen Baubestimmungen für das Bauen aus Holz mit Feuerwiderständen von 60 bis 90 Minuten bleibt die Erarbeitung von Regeldetails dabei noch oft eine objektspezifische Aufgabe, z. B. bei der Planung mit sichtbaren Holzoberflächen.

In seinem Vortrag beschäftigt sich Thomas Eisenhut anfangs mit den bauordnungsrechtlichen Grundlagen zum Bauen mit Holz. Darauf aufbauend werden Möglichkeiten wie auch Grenzen aufgezeigt, die beim Nachweis mehrgeschossiger Gebäude aus Holz bis unter die Hochhausgrenze bestehen sowie welche Hürden auf dem Weg zum fertigen Bauwerk zu meistern sind.

Methodik: Online-Live-Seminar mit Frage- und Antwortmöglichkeiten

Anerkennung: Ingenieure: 1 Fortbildungspunkt | Architekten: 1 Unterrichtseinheit

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Artikelnummer: INGBW82061 Kategorie: