Die neue Holzbau-Richtlinie BW
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Regelungen und Schutzziele für das Bauen mit Holz
Die neuen Möglichkeiten für das Bauen mit Holz in den Gebäudeklassen 4 und 5 werden ausgehend von den Vorschriften der Landesbauordnung vorgestellt.
Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Neben einigen kleineren Themen wird vor allem die Holzbau-Richtlinie vorgestellt, die auf der Muster-Holzbau-Richtlinie mit Stand vom Oktober 2020 basiert. Diese Richtlinie wird ergänzt um eine für Baden-Württemberg spezifische Anlage A 2.2/BW2, die u.a. unter bestimmten Rahmenbedingungen in Gebäudeklasse 4 auch in der Holzbauweise brennbare Dämmstoffe sowie in Gebäudeklasse 5 die Holztafelbauweise ermöglicht.
Neben den neuen Regelungen selbst lernen Sie auch die dahinterliegenden Schutzziele kennen. So erreichen Sie neben einem tieferen Verständnis für die Vorschriften vor allem auch die Fähigkeit, denkbare Kompensationen für Abweichungen zu bewerten und planerisch zu optimieren. Insgesamt stärken Sie Ihre Möglichkeiten, kompetent an Fachdiskussionen mit Behörden und Bauherren teilzunehmen.
Wesentliche Inhalte des Vortrags sind:
- § 26 LBO
- Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen 2023 (VwV TB), ggf. mit Neuerungen aus VwV TB 2024
- Holzbaurichtlinie 2023
- Anlage A 2.2/BW2 in der VwV TB
- Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
Das Seminar setzt ein gewisses Grundwissen im Bauordnungsrecht und im Brandschutz voraus; fehlt dieses, so werden Sie die Veranstaltung als sehr anspruchsvoll erleben. Es wird empfohlen, die Holzbaurichtlinie 2023 und die Anlage A 2.2/BW2 zur Veranstaltung (analog oder digital) mitzubringen.
*** Die Veranstaltung ist Teil der Bildungsoffensive AUFHOLZBAUEN in Kooperation mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Dank der Kooperation können wir dieses Seminar für Sie zu vergünstigten Konditionen anbieten. ***
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Referent
- Dipl.-Ing. Bernd Gammerl, Reg.-Baumeister, Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, Stuttgart
Fachrichtungen: alle Fachrichtungen
Anerkannte Stunden: 4 anerkannte Stunden