Brandschutz im Holzbau der Gebaeudeklassen 4 und 5 – Konstruktionen, Bauteilanschluesse, Rauchdichtigkeit
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In Baden-Württemberg sind bauordnungsrechtlich bereits seit 2015 tragende oder aussteifende sowie raumabschließende Bauteile, die hochfeuerhemmend oder feuerbeständig sein müssen, unter bestimmten Voraussetzungen aus brennbaren Baustoffen zulässig. Aufgrund nach wie vor fehlender Nachweismethoden und technischer Baubestimmungen für das Bauen aus Holz mit Feuerwiderständen von 60 bis 90 Minuten bleibt die Erarbeitung von Regeldetails dabei noch oft eine objektspezifische Aufgabe, z. B. bei der Planung mit sichtbaren Holzoberflächen.
In seinem Vortrag beschäftigt sich Thomas Eisenhut anfangs mit den allgemeinen konstruktiven Grundlagen und Besonderheiten des Holzbaus. Darauf aufbauend werden Lösungsvorschläge und Beispiele für Bauteilanschlüsse in Bezug auf Feuerwiderstand und Rauchdichtigkeit vorgestellt.
Methodik: Online-Live-Seminar mit Frage- und Antwortmöglichkeiten
Anerkennung: Ingenieure: 1 Fortbildungspunkt | Architekten: 1 Unterrichtseinheit
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